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Richtiges Verhalten im Schadenfall

EGAL, OB SELBST VERSCHULDET ODER NICHT...

Folgende Maßnahmen sollten Sie ergreifen, um eine zügige Schadenabwicklung zu gewährleisten: 

  1. Unternehmen Sie alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert
  2. Melden Sie den Schaden umgehend der Pantaenius-Schadenabteilung
  3. Machen Sie aussagekräftige Schadenfotos
  4. Senden Sie uns eine detaillierte Schadenmeldung sowie eine Schätzung der Schadenhöhe

Weitere Maßnahmen können Sie in der folgenden Übersicht nachlesen.

Kommen Sie Ihrer Schadenminderungspflicht nach und unternehmen alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert. Falls erforderlich, leiten Sie die notwendigen Rettungsmaßnahmen ein. Melden Sie den Schaden umgehend an uns, damit wir gegebenenfalls eine Besichtigung durch den Versicherer oder einen Sachverständigen veranlassen können. Halten Sie das Schadenbild möglichst durch Fotos fest und verändern Sie die Schadenstätte erst nach Freigabe durch die Polizei und/oder den Versicherer. Reichen Sie uns eine Schadenmeldung, wenn möglich bereits mit Fotos, und Schätzung der Schadenhöhe ein.

Melden Sie Einbruch-Diebstahlschäden umgehend der Polizei und lassen ihr unverzüglich eine Stehlgutliste zukommen, die gleichlautend auch Ihr Versicherer bekommt. Lassen Sie sich von der Polizei eine Visitenkarte mit Namen der Beamten, Telefonnummer des zuständigen Reviers und Aktenzeichen/Tagebuchnummer geben. Bringen Sie auch den Diebstahl von Gegenständen nach einem Brandschaden zur Anzeige. Lassen Sie gestohlene Kredit- und EC-Karten sowie sonstige Wertpapiere umgehend sperren. Sorgen Sie bei Wasserschäden dafür, dass bereits vorhandene Feuchtigkeit durch ausreichendes Lüften entweichen kann. Sichern Sie bei Sturmschäden etwaige Öffnungen mit Planen oder anderen Abdeckungen und stellen Sie soweit möglich die Verkehrssicherheit wieder her. Halten Sie Ihren eigenen Aufwand möglichst präzise fest. Sorgen Sie dafür, dass ausgewechselte oder beschädigte Teile grundsätzlich aufbewahrt werden. 

Verändern Sie die Schadenstätte bis zur Freigabe möglichst nur dann, wenn dies aus Sicherheitsgründen geboten ist. Bewahren Sie ausgewechselte beschädigte Teile auf. Beziffern Sie den Schaden durch Vorlage von Kostenvoranschlägen möglichst kurzfristig. Stellen Sie für Besichtigungen mit Sachverständigen und Versicherern sicher, dass Ihre Mitarbeiter vor Ort Aussagen zum Schadenhergang und gegebenenfalls zu technischen Funktionen treffen können. Bringen Sie den Diebstahl von Sachen umgehend zur Anzeige bei der Polizei.

Melden Sie Diebstahlschäden umgehend der Polizei. Lassen Sie sich von der Polizei eine Visitenkarte mit Namen der Beamten, Telefonnummer des zuständigen Reviers und Aktenzeichen/Tagebuchnummer geben. Bringen Sie auch den Diebstahl von Gegenständen nach einem Brandschaden zur Anzeige. Schalten Sie zur Vermeidung von weiteren Schäden Anlagen nach einem Schaden spannungsfrei. Vermeiden Sie Folgeschäden durch Lüftungs- oder Klimaanlagen nach einem Brand und stellen auch diese Anlagen gegebenenfalls ab. Sorgen Sie bei Wasserschäden dafür, dass bereits vorhandene Feuchtigkeit durch ausreichendes Lüften entweichen kann. Entfernen Sie Datenträger möglichst aus dem Gefahrenbereich und bewahren sie sicher auf. Beauftragen Sie für die Rettung von Daten nach Abstimmung mit dem Versicherer nur darauf spezialisierte Unternehmen und planen Sie das Einspielen eines Back-Up sorgfältig.

Informieren Sie den Anspruchsteller über Namen und Anschrift Ihres Haftpflichtversicherers und uns über die geltend gemachten Ansprüche.

Erkennen Sie Ansprüche nicht ohne vorherige Abstimmung mit Ihrem Versicherer an, treffen Sie keine Aussage zur Schuldfrage und leisten Sie keine Zahlungen. Lehnen Sie Aufrechnungen des Anspruchstellers ab. Lassen Sie uns umgehend neben der Schadenschilderung alle zur Beurteilung des Sachverhaltes relevanten Unterlagen zukommen. Dies gilt auch für später eingehende Unterlagen, wie beispielsweise Klageschriften u.ä.

(VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG FÜR UNTERNEHMENSLEITER)

Melden Sie Ansprüche gegen versicherte Personen umgehend Ihrem Versicherer. Erkennen Sie Ansprüche nicht ohne Abstimmung mit Ihrem Versicherer an oder nehmen Handlungen vor, die als konkludentes Handeln ausgelegt werden könnten.

Untersuchen Sie eintreffende Sendungen unverzüglich auf etwaige Schäden und vermerken Sie diese auf dem Frachtbrief (Abschreibung vornehmen). Stellen Sie schon bei Verdacht eines Schadens keine reine Quittung aus. Stellen Sie bei Gütern in Containern sicher, dass die Container und Schlösser oder Siegel geprüft werden. Bei Beschädigung des Containers, Aufbruch oder Fehlen von Schlössern und Siegeln und/oder Abweichungen von den Frachtdokumenten vermerken Sie dieses auf dem Frachtbrief und lassen Sie es sich von dem Ablieferer quittieren. Verändern Sie bis zum Eintreffen eines Havariekommissars den Zustand der Sendung und ihrer Verpackung nicht, es sei denn, dass Schadenminderungsmaßnahmen geboten sind.

Machen Sie Ersatzansprüche gegenüber Dritten (Reederei, Bahn, Post, Spediteure etc.) unverzüglich schriftlich geltend. Halten Sie den Schadenverursacher schriftlich haftbar. Fordern Sie ihn zu einer gemeinsamen Schadenbesichtigung auf und verlangen Sie ein Schadenprotokoll. Halten Sie wegen etwaiger Regressmöglichkeiten unbedingt die Reklamationsfristen der Beförderungsunternehmen ein.

Melden Sie uns jeden Unfall, der eine Leistungspflicht des Versicherers zur Folge haben könnte und suchen Sie einen Arzt auf. Sollte ein Unfall tödliche Folgen haben, ist dies umgehend dem Versicherer zu melden. 

Schildern Sie vor Beauftragung eines Anwaltes Ihrem Rechtsschutzversicherer die streitgegenständliche Situation und lassen sich eine Kostenübernahmeerklärung geben. Treffen Sie gegenüber Ermittlungsbehörden keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand. 

Nehmen Sie nach einem Unfall von dem Unfallgegner Name, Anschrift, amtliches Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer auf. Notieren Sie bei ausländischen Unfallgegnern die Daten der grünen Versicherungskarte. Notieren Sie die Namen und Anschriften von etwaigen Zeugen und nehmen ein Unfallprotokoll auf. Melden Sie Haarwildschäden unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle oder dem zuständigen Jagdpächter und sichern gegebenenfalls Beweise (z.B. Haare). Bedenken Sie, dass Sie bei Kaskoschäden weisungsgebunden sind, um nicht Ihren Versicherungsschutz zu gefährden.